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Leistungsspektrum

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1. Verrechnungspreisdokumentation

Die Verrechnungspreisdokumentation gehört derzeit zu den wichtigsten Steuerunterlagen, die Firmen, welche im Rahmen in- und ausländischer Unternehmensgruppen tätig sind und Geschäfte mit verbundenen Unternehmen betreiben, besitzen müssen. Die Pflicht gilt für Geschäfte, deren Wert über einen vorgeschriebenen Grenzwert hinausgeht.
Eine professionell und sachkundig vorbereitete Dokumentation mit allen gesetzlich (KStG und EStG) vorgeschriebenen Bestandteilen ermöglicht, die Strafsteuer i.H.v. 50% zu vermeiden. Vor allem ist sie aber eine Grundlage für Gespräche und Verhandlungen mit den Steuerbehörden zum Thema Geschäfte im Rahmen der Unternehmensgruppe.
Wir spezialisieren uns auf die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen für in- und ausländische Unternehmen auf der lokalen Ebene, sog. Local File. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen und Fachwissen auf diesem Gebiet, die wir im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erworben haben. Jedes Jahr erstellen wir mehrere Hundert von VP-Dokumentationen.
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2. Steuerworkshops

Um Ihren Erwartungen entgegenzukommen, veranstalten wir Schulungen zu den von Ihnen gewünschten Steuerthemen. Unsere betriebsinternen Steuerworkshops geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu den Steuerfragen, denen Sie in Ihren Unternehmen im Alltag begegnen, zu ergänzen und zu erweitern.
Der große Vorteil unserer Schulungen besteht darin, dass sie individualisiert und nach der Problematik ausgerichtet sind, die genau mit Ihrem Geschäft zusammenhängt. Ein weiterer Vorteil ist die Form unserer Workshops – Diskussionen mit den Teilnehmern, gegenseitiger Meinungsaustausch, Fragen und Kommentare zu jeder Problemstellung.
Wir bieten Ihnen Steuerworkshops insbesondere in den folgenden Bereichen:
  • Aktuelle Änderungen im Steuerrecht,
  • Geplante Änderungen im Steuerrecht,
  • Problemstellungen – Übersicht der verbindlichen Auskünfte und der Gerichtsentscheidungen,
  • Firmenwagen,
  • Unentgeltliche Leistungen (Sachbezüge) für Arbeitnehmer,
  • Absatzfördernde Maßnahmen – Sonderaktionen, Marketing, Werbung,
  • USt – Abrechnung von Reihengeschäften und Dreiecksgeschäften,
  • Besteuerung bei Personengesellschaften,
  • Verrechnungspreise. Steuerliche Dokumentation,
  • In- und ausländische Dienstreisen – problematische Fragen,
  • ABC der Steuern für Nicht-Finanzfachleute, Mitarbeiter im Verkauf, Einkauf und Marketing,
  • Steuerfolgen von diversen Formen der Unternehmensfinanzierung,
  • Außenprüfung von Steuerbehörden und Zoll- und Finanzkontrollbehörden,
  • Sonstige Bestimmungen.
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3. Betriebsprüfungen

In letzter Zeit beobachten wir verstärkte steuerliche Betriebsprüfungen vom Fiskus. Die Steuerbehörden sind besonders auf die Prüfung der MwSt-Erstattungen, der Verrechnungspreise und der Quellensteuer ausgerichtet.
Unsere Erfahrungen ergeben, wie wichtig eine gute Vorbereitung für diese Betriebsprüfungen und für die Gespräche mit den Steuerbehörden ist. Die Dauer der Prüfung kann dadurch erheblich verkürzt und ungünstige Bescheide können erfolgreich verhindert werden.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung bei allen Außenprüfungen, damit sie rechtmäßig und sachkundig durchgeführt werden können und ihre Ergebnisse für Sie steuerlich günstig ausfallen.

Wir verfassen auch Widersprüche gegen Steuerbescheide, Klagen an das Woiwodschaftsverwaltungsgericht und an das Hauptverwaltungsgericht.

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4. Laufende Beratung

Wir bieten Ihnen eine laufende Steuerberatung in allen Angelegenheiten, mit denen Unternehmer und Privatpersonen im Alltag zu tun haben. Wir beraten Sie kurz im Rahmen telefonischer Konsultationen und persönlicher Besprechungen, aber wir erstellen auch komplexe steuerliche Gutachten, Berichte, Präsentationen, steuerliche Anweisungen etc.

In dem Fall arbeiten wir mit dem Kunden auf Stundensatzbasis und nach dem vertraglich festgelegten monatlichen Stundenkontingent (Pauschale mit Stundenlimit) zusammen.

5. Steuerliche Anweisungen

In den steuerlichen Anweisungen wird das erforderliche Fachwissen für die Mitarbeiter der Finanz- und Buchhaltungsabteilung im Unternehmen in einem Dokument zusammengefasst. Ihre Kenntnisse im Bereich der Steuern können auf diese Weise ergänzt und systematisiert werden. Es werden aber auch Vorgehensweisen in bestimmten Bereichen festgelegt, die sich in Ihrem Unternehmen wiederholen.
Das besondere an den steuerlichen Anweisungen ist, dass sie sich ausschließlich auf steuerliche Vorgehensweisen beziehen, die in Ihrer Firma vorkommen. Diese Anweisungen sind v.a. für Unternehmen dienlich, die in ihren Finanz- und Buchhaltungsabteilungen viele Mitarbeiter beschäftigen, in denen die Abgangsrate von Mitarbeitern hoch ist und wo sich jeder Mitarbeiter nur mit einem engen Gebiet im Rahmen der ganzen Geschäftstätigkeit befasst, z.B. Spesenabrechnung, Exportgeschäfte, etc. Die steuerlichen Anweisungen stellen in dem Fall bestimmte Verfahrensschemata dar, die zur Ordnung in den Buchhaltungs- und Steuerabrechnungen beitragen und die Gefahr von Fehlern reduzieren.
Je nach Bedarf enthalten die steuerlichen Anweisungen eine Liste von allen Vorgehensweisen im Bereich der Steuerabrechnungen:

  • für Ihre gesamte Geschäftstätigkeit,
  • für ausgewählte Geschäftsbereiche (z.B. Einkauf der Dienstleistungen, Warenverkauf, Investitionen etc.),
  • oder für ausgewählte Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen (z.B. IWL, IWE, Export, Import von Dienstleistungen).

Ihrer Erstellung liegt eine eingehende Analyse der Richtigkeit Ihrer bisherigen Steuerabrechnungen aufgrund der Buchungsbelege zugrunde. In den Anweisungen werden nämlich die spezifischen Eigenschaften Ihres Geschäfts, die abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege berücksichtigt. Somit sind die steuerlichen Anweisungen keine weitere, theoretische Bearbeitung, sondern ein praktisches Handbuch sowohl für die Mitarbeiter der Finanz- und Buchhaltungsabteilung als auch für die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens.
Jeder Geschäftsvorfall wird von A bis Z ausführlich besprochen, d.h. vom Eingang der jeweiligen Rechnung bis zu ihrer Verbuchung und Abrechnung der einzelnen Steuern (MwSt, KSt, ESt).
Darüber hinaus wird in den steuerlichen Anweisungen auf die aktuelle Praxis der Steuerbehörden bzgl. der betreffenden Fragestellung Bezug genommen.
Der wichtigste Vorteil der steuerlichen Anweisungen ist die Eliminierung der Grundfehler (Systemfehler) bei den Steuerabrechnungen. Mit den Anweisungen – nach ihrer Freigabe von Ihnen – machen sich nämlich alle Mitarbeiter der Finanz- und Buchhaltungsabteilung – die bestehenden und die neuen – obligatorisch bekannt.

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6. Übersicht der jährlichen Steuerabrechnungen (Tax Review)

Die Tax Review ist eines der effektivsten Instrumente in der Steuerberatung und bringt konkrete finanzielle Vorteile.
Ihre Effektivität ergibt sich aus der komplexen Analyse des Steuersystems und der Steuerabrechnungen im Unternehmen, die von einem unabhängigen, erfahrenen Steuerberater durchgeführt wird.
Durch eine Tax Review können Problempunkte aufgedeckt werden, die im Rahmen laufender Steuerabrechnungen, auch der laufenden Steuerberatung, nicht identifiziert wurden. Sie können erst dann aufgedeckt werden, wenn das Unternehmen systematisch als Ganzes betrachtet wird, d.h. hinsichtlich der Art der Geschäftstätigkeit, der Unternehmensstruktur und der betriebsinternen Verfahren.
Zu den Hauptzielen einer Tax Review gehören:

  • Identifizierung potentieller Steuerrisiken und anschließend die gemeinsame – zusammen mit dem Steuerberater – Ausarbeitung der Lösungen für ihre Beseitigung bzw. Minimierung,
  • Feststellung verfügbarer Optimierungsmöglichkeiten für die Steuerabrechnungen,
  • eine Tax Review kann einen beliebigen Zeitraum umfassen (Monat, Quartal, Jahr, mehrere Jahre).

Je nach Bedarf kann sich eine Tax Review auf das gesamte Steuersystem in Ihrem Unternehmen oder auf einzelne Verfahren oder Geschäfte von entscheidender Bedeutung beziehen.
Nach der Tax Review wird ein Bericht mit Anweisungen für weitere Maßnahmen erstellt.
Der Vorteil unserer Tax Review gegenüber den steuerlichen Übersichten im Rahmen der Wirtschaftsprüfung besteht darin, dass:

  • sie von Steuerberatern mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet durchgeführt wird,
  • die Schwellenwerte und die Anzahl der Stichproben für jede Geschäftsart einzeln bestimmt werden,
  • die Risiken und Optimierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der neuesten Kommentare in der Fachpresse, der verbindlichen Auskünfte des Finanzministeriums, der gerichtlichen Entscheidungen (WVG, HVG und EuGH) beurteilt werden.
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7. Due-Diligence-Prüfung

Planen Sie eine Umwandlung – Verschmelzung, Ausgliederung, Übernahme oder Erwerb eines Unternehmens (bzw. eines Teilbetriebs)? Bei der endgültigen Entscheidung hilft Ihnen die sog. Due-Diligence. Im Rahmen dieser Prüfung kann die Finanz- und Steuerlage des jeweiligen Unternehmens beurteilt werden.
Mit jeder Umstrukturierung hängt die sog. Rechtsnachfolge – auch im Bereich der Steuerpflichten – zusammen. Je nach Form des Unternehmenserwerbs kann sie im vollen oder im beschränkten Umfang vorkommen. Bei der Übernahme eines Unternehmens gehen auf Sie kraft Gesetzes seine Rechte und Pflichten, und vor allem seine finanziellen und steuerlichen Verbindlichkeiten über.
Die Due-Diligence-Prüfung besteht in einer Analyse und Beurteilung der Unternehmenslage, v.a. in der Identifizierung der mit der geplanten Umstrukturierung zusammenhängenden Risiken.
Meistens wird dabei die Rentabilität des zu übernehmenden/erwerbenden Unternehmens bewertet. Eine gründlich durchgeführte steuerliche Due-Dilligence-Prüfung ermöglicht eine eingehende Analyse des Umstrukturierungsobjekts durch:
  • Kennenlernen des Steuersystems;
  • Identifizierung der Steuerrisiken;
  • Offenlegung der steuerlichen Potentiale (Reserven).

Eine Due-Dilligence-Prüfung hat auch zum Ziel, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Umstrukturierung zu identifizieren.

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8. MwSt-Erstattung vom Ausland

< Bei Einkäufen im Ausland müssen Sie auf die beim Kauf bezahlte Vorsteuer nicht verzichten. Im Rahmen eines von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten eingeführten Verfahrens können die Steuerpflichtigen mit einem vorgeschriebenen Formular die Erstattung der MwSt beantragen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Antrags auf die Erstattung der im Ausland bezahlten MwSt und bereiten die entsprechenden Schreiben an das ausländische Finanzamt inkl. Übersetzung vor.

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9. Steueroptimierung der Sachbezüge

Bei der Anwerbung der besten Arbeitskräfte konkurrieren Unternehmen oft mit attraktiven Gehaltsnebenleistungen. Die Arbeitgeber übertreffen sich in immer neuen Leistungen – von den populärsten Multisport-Paketen, Krankenversicherungen, bis zu raffinierten Angeboten mit Massagen während der Arbeitszeit oder Bereitstellung der Räume für Fremdsprachenunterricht etc.
Auch die Steuerbehörden nehmen die Änderungen auf dem Arbeitsmarkt wahr und suchen nach Steuervorteilen bei derartigen Leistungen, indem sie davon ausgehen, dass die meisten Sachbezüge steuerpflichtige Einnahmen der Arbeitnehmer sind.
Wir bieten Ihnen eine eingehende Analyse aller Sozialleistungen in Ihrem Unternehmen an. Wir weisen Sie darauf hin, welche von Ihnen unbedingt zu versteuern sind und bei welchen eine Steueroptimierung möglich ist, ohne dass die Gefahr einer Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden entsteht.

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10. Steueroptimierung der Investitionsaufwendungen

Die anfangs gewählte Methode der Investitionsumsetzung bedingt oft die Finanzlage des Unternehmens für mehrere aufeinander folgende Jahre. Die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen des Investitionsvorhabens ist ein unabdingbarer Teil des Investitionsplans.
Unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet umfassen komplexe Steuerkonsultationen bei der Planung und Umsetzung der Investition, sowie die Analyse ausgewählter Fragen bzgl. der jeweiligen Investition, besonders:
  • Aufzeigen der Bereiche, in denen konkrete Steuereinsparungen möglich sind, unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungsmethoden und der möglichen Finanzierungsmethoden,
  • Hilfe bei der Wahl und der Umsetzung der steuerlich optimalen Methode für die Investitionsdurchführung.
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11. Steuerplanung bei absatzfördernden Maßnahmen (Sonderaktionen, Repräsentation und Werbung)

Repräsentation, Werbung und absatzfördernde Maßnahmen (z.B. Bonusprogramme, Geldprämien, Sponsoring, Wettbewerbe, Loyalitätsprogramme, Teilnahme an Messen, Incentive-Events für Kunden, Geschäftsessen mit Geschäftspartnern, Catering) sind integrale Bestandteile der Tätigkeit jedes Unternehmens, das sich entwickeln und seine Gewinne steigern will. Der Aufbau des Firmenimages setzt nicht nur eine durchdachte Marketingstrategie voraus, sondern auch eine optimale Planung der Aufwendungen für diese Zwecke und ihre korrekte steuerliche Abrechnung.
Absatzförderung und Werbung gehören zugleich zu den kontroversesten Steuerfragen. Die sich stets ändernden Auffassungen der Steuerbehörden helfen den Steuerpflichtigen nicht, die steuerlich optimalen Entscheidungen zu treffen:

  • im KStG kommt der Möglichkeit, die getragenen Aufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben anzusetzen, eine maßgebliche Bedeutung zu,
  • im EStG weckt die meisten Zweifel die Steuerbefreiung der vom Empfänger der absatzfördernden Maßnahmen erzielten Einkünfte,
  • Im Hinblick auf die USt sind die Besteuerung unentgeltlicher und teilweise entgeltlicher Lieferungen und Leistungen sowie der Anspruch auf Vorsteuerabzug i.Z.m. diesen Maßnahmen problematisch.

Wir bieten Ihnen eine Analyse der richtigen steuerlichen Einstufung der Ausgaben für Repräsentation, Werbung und absatzfördernde Maßnahmen, die Identifizierung der Steuerrisiken und die Sanierungsvorschläge. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen unsere Optimierungsvorschläge für die Steuerbelastung in Bezug auf die o.g. Maßnahmen, um Steuereinsparungen zu gewinnen.

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12. Überprüfung der Quellensteuerabrechnungen

Die Kooperation mit internationalen Firmen, die in anderen Ländern ansässig sind, hängt oft mit der Pflicht zur Beibehaltung der sog. Quellensteuer in Polen zusammen, d.i. Besteuerung der an den ausländischen Geschäftspartner ausgezahlten Vergütung für die bezogenen Leistungen.

Die polnischen Vorschriften des KStG und des EStG sind so weit ausgelegt, dass im Prinzip jede Auszahlung an ein ausländisches Unternehmen hinsichtlich der Quellensteuerabführung überprüft werden müsste, besonders, dass bei der Vernachlässigung dieser Pflicht die polnische Gesellschaft der Gefahr der Haftung für die Vernachlässigung der Steuerzahlerpflichten ausgesetzt wird und häufig die Kosten dieser Steuer aus eigener Tasche tragen muss.

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung, ob bei der jeweiligen Auszahlung an den Geschäftspartner die Quellensteuer einzubehalten ist. Wir beraten Sie auch, wie diese Steuer unter Anwendung entsprechender Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden kann.

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13. Anträge auf individuelle verbindliche Auskünfte des Finanzministers

W Viele Steuervorschriften wecken Auslegungszweifel. Sie können oft nur aufgrund einer individuellen verbindlichen Auskunft ausgeräumt werden, die beim Leiter der Landessteuerauskunft zu beantragen ist.

Unsere Erfahrungen ergeben, dass für eine für den Steuerpflichtigen günstige verbindliche Auskunft der Antrag entsprechend vorbereitet werden muss. Er muss die entsprechende sachliche Argumentation unter Berücksichtigung der Auslegung der umstrittenen Vorschriften, der aktuellen individuellen verbindlichen Auskünfte des Finanzministers, der Rechtsprechung polnischer Verwaltungsgerichte, der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (früher EuGH) und der Expertenaussagen in den Fachveröffentlichungen enthalten.

Mit einer gut fundierten Begründung der Ansicht des Steuerpflichtigen steigen erheblich die Chancen auf eine günstige Auslegung der Steuervorschriften.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen erstellen wir den Antrag auf individuelle verbindliche Auskunft. Vorher erfolgt eine sachliche Analyse der betreffenden Fragestellung, um die Chancen auf eine günstige Stellungnahme vorab einzuschätzen. Dabei helfen wir dem Steuerpflichtigen bei der Entscheidung und Einschätzung, ob die Beantragung der verbindlichen Auskunft in seinem Fall die günstigste und sinnvolle Lösung ist.

Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Vertretung des Antragstellers in diesem Verfahren und ggf. im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

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14. Unterstützung bei der Wahl der steuerlich optimalen Form für die künftige Geschäftstätigkeit

Sie wissen nicht, welche Form Ihres zukünftigen Geschäfts hinsichtlich der Steuern und Finanzen am günstigsten wäre? Wir analysieren alle Für und Wider jeder Unternehmensform, zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen jeder von ihnen, inklusive der Haftung der Gesellschafter und ihrer künftigen Abrechnungen mit der Gesellschaft. Alle relevanten Informationen schildern wir Ihnen in Form einer übersichtlichen Tabelle und der Simulationen mit Zahlen. Zudem bekommen Sie ein umfassendes steuerliches Gutachten. Aufgrund dieses Materials können Sie die beste und steuerlich optimale Entscheidung über die Form Ihres künftigen Geschäfts treffen.
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15. Steuerberatung bei Verschmelzungen, Umwandlungen und Liquidation von Unternehmen

Einer der wichtigsten Aspekte einer Umstrukturierung sind ihre steuerlichen Konsequenzen, u.a. die Feststellung der Steuerrisiken i.Z.m. den entstehenden Steuereinsparungen. Seit dem 15. Juli 2016 gilt auch die Steuerumgehungsklausel, die den Steuerbehörden die Möglichkeit gibt, im Prinzip jede Maßnahme in Frage zu stellen, bei der die Steuerersparnisse 100.000 PLN übersteigen. Solche Einsparungen entstehen meistens infolge von Verschmelzungen, Übernahmen, Umwandlungen.
Unsere Aufgabe besteht darin, Ihnen nicht nur die steuerlichen Folgen der Umstrukturierung zu schildern und die Steuereinsparungen zu identifizieren, sondern vor allem darin, Sie auf bestehende Steuerrisiken hinzuweisen.
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16. Eintragung ausländischer Firmen als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Polen

Im Dschungel der Steuervorschriften können sich Steuerpflichtige richtig verlieren, wenn sie zu erfahren versuchen, wie man sich als ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in Polen registrieren kann. Besonders schwierig ist das für Unternehmer vom Ausland, die der polnischen Sprache nicht mächtig sind.
Wir helfen Ihnen bei der Eintragung Ihrer Firma als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in Polen. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Wir kontaktieren das Finanzamt für Sie, damit das Registrierungsverfahren möglichst kurz ist.

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